Nummernportierung: Anbieter wechseln, Telefonnummer behalten

Umzug

Seit 2002 ist es möglich, bei einem schweizweiten Umzug oder Anbieterwechsel die bestehende Telefonnummer inklusive Vorwahl zu behalten. Dieser Vorgang wird Nummernportierung genannt. Die Nummernportierung ist bei Festnetz- wie auch Handynummern möglich, wobei Handynummmern viel häufiger portiert werden.

Der grosse Vorteil ist, dass das Briefpapier und die Visitenkarten nicht neu gedruckt werden müssen, weil man nach wie vor unter der gleichen Festnetz- und Handynummer erreichbar ist. Ein Nachteil ist, dass auf diese Weise nicht direkt festgestellt werden kann, welcher Tarif zur Anwendung kommt. Viele Anbieter verrechnen nämlich höhere Preise für Gespräche in fremde Netze als ins eigene Netz.

Das Verfahren, allfällige Gebühren und die jeweiligen Fristen sind anbieterabhängig und sehr unterschiedlich. Teilweise übernimmt der neue Anbieter sogar die Kündigung beim alten, verlangt dafür aber beispielsweise eine bestimmte vertragliche Mindestlaufzeit. Gemeinsam ist allen Verfahren, dass beim bisherigen Anbieter keine offenen Rechnungen bzw. ein positiver Saldo für Prepaid-Kunden vorhanden und die Mindestlaufzeit (fast) abgelaufen sein muss.

Das BAKOM hat dem Thema "Telefonnummer mitnehmen bei einem Umzug" eine eigene Rubrik gewidmet.


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